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Die genauen Anforderungen, das staatliche Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität aus Bayern" zu bekommen, sollen danach sein:
1. Futtermitteleinsatz: Mind. 50 % der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb stammen und bis zu 50 % der Futtermittel können europäischen Ursprungs aus EU-Ländern sein. Bei Sojaprodukten müssen diese der Zertifizierung von „Donausoja“ entsprechen. Futtermittel aus Übersee dürfen nicht eingesetzt werden. Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.
2. Gentechnikfrei: Die mit dem Siegel ausgelobten Produkte sind gentechnikfrei, der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln ist nicht zulässig. Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.
3. Tiergerechter: Die Leistungsinhalte (Haltungsbedingungen, Transportzeiten für Schlachttiere, Tierzukäufe und -verkäufe) sind an die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung anzupassen. Die Kriterien müssen deutlicher als bisher über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen (mind. Stufe 1 des staatlichen Tierwohlkennzeichens). Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2023.