Damit hat der Beschluss beim KLJB-Landesausschuss I/2012 mit dem Titel "Jugendbeteiligung bewegt das Land - mehr Partizipation und politische Bildung in Bayern" ein erstes gewiss kleines, aber konkretes Ergebnis im Landtag!
Die Staatsregierung wird in dem Beschluss aufgefordert, beim Bayerischen Selbstverwaltungskolleg anzuregen, dass kommunale Mandatsträger auch über Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Jugendlicher informiert werden. Hier werden mit Seminaren in Fürstenfeldbruck Fortbildungsangebote für Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen und Gemeinderäte angeboten, die nach der Kommunalwahl vom 16. März 2014 wieder sehr starke Nachfrage finden.
Wir freuen uns über die Aufnahme dieser kleinen Anregung und warten auf weitere konkrete Beteiligungsrechte nach der Landtagswahl, nicht nur beim wichtigen Wahlrecht schon ab 14 Jahren, sondern auch auf das Rede- und Antragsrecht bei Bürgerversammlungen über fest vorgeschriebene Jugendbeauftragten und Jungbürgerversammlungen bis hin zum Jugendverbandsklagerecht für Kinder und Jugendliche betreffende Planungen.
Leider haben zwei Anfragen zu diesen Themen im Landtag, die auch auf unsere Anregung hin kamen, noch eine sehr zurückhaltende Haltung der Staatsregierung gezeigt.
Doch wir bleiben dran und optimistisch, denn ohne Jugend geht auf dem Land nichts und wir wollen aktiv mitmischen, wenn es um unsere Zukunft geht!
Hier mehr zum Thema Jugendbeteiligung im Landtag:
Vorgangsmappe mit Antrag und Beschluss im Landtag vom 2. Juli 2013
Leitfaden/Checklisten für Jungbürgerversammlungen vom Bezirksjugendring Schwaben