Aktuell

Die KLJB fordert mehr Jugendbeauftragte und Jugendbeteiligung auf dem Land - im Rahmen der Kampagne HEIMVORTEIL wurde diese wie hier in der KLJB Passau schon in KLJB-Projekten umgesetzt!

KLJB für mehr Jugendbeauftragte und Beteiligung auf dem Land

Die KLJB Bayern unterstützt die Empfehlung des Bayerischen Jugendrings, gleich nach der Neuwahl der kommunalen Parlamente auf allen Ebenen Jugendbeauftragte zu wählen. Zugleich braucht es entsprechend eines KLJB-Beschlusses zur Jugendbeteiligung 2012 mehr verbindliche Rechte für die Jugendlichen und nicht zuletzt jugendgerechte Formen wie Fragestunden, Online-Befragungen, Zukunftswerkstätten oder Jugendversammlungen. KLJB-Landesvorsitzender Andreas Deutinger erklärt, warum Jugendbeauftragte und mehr Beteiligung gerade auf dem Land wichtig sind:

 

"Die jungen Menschen auf dem Land wollen ihren Lebensraum mitgestalten und ihre Zukunft selbst mitbestimmen. Deshalb ist es wichtig, ihnen eine starke Stimme in den Kommunalparlamenten zu geben. Genauso wichtig ist jedoch, sie selbst in Beteiligungsformen zu Wort kommen zu lassen. Wir kämpfen weiter dafür, dass die Politik die Jugend ernst nimmt und sich um sie und ihre Stimme bemüht!"

 

Kommunale Jugendbeauftragte sind die Anwältinnen und Anwälte, die die Anliegen der Kinder und Jugendlichen im Gebiet ihrer jeweiligen Kommune zu vertreten, zu unterstützen und zu fördern haben. Naturgemäß bietet es sich an, die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisräte damit zu beauftragten, die am nächsten an der Jugend dran sind – auch von ihrem Alter her! Daher unterstützt die KLJB das Empfehlungsschreiben des BJR-Präsidenten Mathias Fack an alle Kommunen in Bayern.

 

Immerhin 75% der Kommunen in Bayern haben Jugendbeauftragte!

Seit 1978 fordert der Bayerische Jugendring bereits Jugendbeauftragte oder Jugendreferentinnen bzw. Jugendreferenten in den Kommunen zu benennen. Gab es vor den Kommunalwahlen 1990 in ungefähr einem Fünftel aller Kommunen eigene Jugendbeauftragte, steigerte sich die Zahl bis zum Jahr 2000 immerhin auf rund 75 Prozent.

 

Kommunale Jugendbeauftragte sind in Bayern nahezu ausschließlich Mitglieder des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistages, die zumeist ehrenamtlich diese Aufgabe übernehmen. Zu unterscheiden sind sie von „Gemeinde-Jugendpflegern“ bzw. „- Jugendpflegerinnen“: Diese hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendarbeit übernehmen planende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten der Jugendarbeit einer Gemeinde. Sie sind Beschäftigte der Gemeinde und als solche die zuständigen fachlichen Ansprechpartner der Verwaltung für alle Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit.

 

Jugendbeteiligung braucht neue Formen und mehr Rechte

Neben den Jugendbeauftragten, die stellvertretend für Jugendliche auftreten, unterstützt die KLJB Bayern die Forderung der Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags „Jungsein in Bayern“, „Formen der altersgemäßen zielgruppenspezifischen Beteiligung von Jugendlichen bayernweit im kommunalen Raum weiterzuentwickeln, zu erproben, systematisch auszuwerten und verbindlich zu etablieren“. (S. 207, Ziff. 1178 Download Abschlussbericht von 2010, 5 MB als pdf-Datei ).

 

Auch die Bayerische Staatsregierung betont im Kinder- und Jugendprogramm die Partizipation junger Menschen als wesentliche Leitlinie der Kinder- und Jugendhilfepolitik: „In der Umsetzung sind die Mitgestaltung, Einflussnahme und Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern weiter zu verstärken. Sie sollen als eigenverantwortliche Subjekte mit eigenen Rechten wahrgenommen und gefördert werden. Ernst genommene Partizipation erfordert deshalb auch ein transparentes, institutionalisiertes System der Beteiligung einschließlich von Beschwerdemöglichkeiten.“ (S. 18)

 

Dazu gibt die kommunale Selbstverwaltung so einige Möglichkeiten, Jugendliche auf lokaler Ebene am Meinungsbildungsprozess zu beteiligen: Jugendforen, Fragestunden, Online-Befragungen, Zukunftswerkstätten oder Jugendversammlungen oder mehr Antragsmöglichkeiten durch Satzung. Die KLJB Bayern weist auch nochmals auf das Recht hin, sich als junge Menschen mit mündlichen oder schriftlichen Eingaben und Anregungen an die Gemeindeorgane zu wenden (Art. 56 Abs. 3 GO) – dies gilt für alle Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner unabhängig ihres Alters. 

 

KLJB freut sich über alle weiteren Initiativen für mehr Jugendbeteiligung

Die KLJB Bayern freut sich über alle neuen Gemeinderäte und Kreistage, die mehr Jugendbeteiligung ab 2014 bis 2020 angehen wollen. Auf Landesebene gibt es weiter Gespräche und Initiativen im Bayerischen Landtag über den  KLJB-Beschluss zur Jugendbeteiligung, der 2012 vom Bayerischen Jugendring leicht ergänzt übernommen wurde. Hier geht es z.B. um die Pflicht für alle Gemeinden, Jugendbeauftragte zu benennen sowie verbindliche Rechte für selbstgewählte Jugendvertretungen, etwa auf Teilnahme an Ausschüssen sowie Anträge, Reden und Vorschläge in den kommunalen Parlamenten.

 

Beschluss Jugendbeteiligung bewegt das Land - Mehr Partizipation und politische Bildung in Bayern! (Landesausschuss 2012, ähnlich übernommen von BDKJ und BJR)

 

 

„Ich bin glücklich auf dem Land, weil man do d’Weißwurst no vor 12e isst.“
Stefan