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Vom LwFöG zum BayAWG

Helmut Brunner, von 1977 bis 1979 Diözesanvorsitzender der KLJB in Regensburg, heute Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag, zum neuen Agrarwirtschaftsgesetz.

 

  1. Sehr geehrter Herr Brunner, derzeit wird im Bayerischen Landtag das "Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz" (BayAWG) beraten. Es soll das bisherige "Bayerische Landwirtschaftsförderungsgesetz" (LwFöG) ablösen, das seit 1974 in Geltung war. Welche drei wichtigsten Ziele erhoffen Sie sich von diesem neuen Gesetz?

    Das neue Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz verfolgt den Zweck, die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Hinblick auf ihre Wettbewerbs- und Marktstellung zu unterstützen. Gerade in einem weltweiten Agrarmarkt und hinsichtlich der steigenden Erwartungen der Verbraucher an hochwertige Agrarprodukte ist dies äußerst wichtig. Des weiteren sind Bildung und Beratung zwei wichtige Investitionen in die Zukunft und stellen daher zwei wesentliche Elemente im Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz dar. Als drittes wesentliches Ziel sehe ich den Erhalt und die Förderung der bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen als weiteren wichtigen Wettbewerbsfaktor der bayerischen Landwirtschaft. Nicht die "Bürokratie" sondern "Leben" soll im Mittelpunkt stehen. Unsere Landwirtschaft steht für gesunde "Lebens"mittel und für einen vitalen "Lebens"raum und ist damit das Rückgrat für den ländlichen Raum.

  2. Das LwFöG war eine zentrale Säule für den sog. "bayerischen Weg", d.h. die bewusste Förderung einer bäuerlichen Struktur der bayerischen Landwirtschaft mit einer festen Verankerung und Verknüpfung mit der Entwicklung des Ländlichen Raumes. Inwiefern soll dieser "bayerische Weg" auch im neuen Gesetz weiter verfolgt werden?

    Mit dem Agrarwirtschaftsgesetz wird der erfolgreiche "bayerische Weg" selbstverständlich weitergeführt. Wir setzen weiterhin auf eine vielfältige, multifunktionale Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Ergänzend kommen selbstverständlich neue Ausrichtungen wie z.B. im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe oder sonstige Dienstleistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft hinzu. Mit dem BayAWG wollen wir eine sichere Planungsgrundlage für die bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen mit der Verankerung der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben und der Verankerung von Rechtsansprüchen auf Förderung schaffen. Mit dem Bayerischen Agrarwirtschaftgesetz setzen wir den Weg der überbetrieblichen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer rationelleren Arbeitserledigung fort. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmertätigkeit wird unter der Blickrichtung auf den gesamten ländlichen Raum unterstützt und auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.

  3. Bisher wurden die Landjugendorganisationen, u.a. die KLJB, für ihre Bildungsarbeit und ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum im Rahmen des bestehenden Gesetzes gefördert. Wie soll es damit im neuen Gesetz Ihrer Meinung nach weiter gehen?

    Ein ganz wichtiges Ziel für mich ist die bisherige Formulierung "...Bildungszentren ländlicher Raum und Landjugendorganisationen werden für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum gefördert." wieder in das Gesetz aufzunehmen. Dies ist die Grundlage dafür, dass die bestehenden erfolgreichen Einrichtungen und Organisationen ihre wichtige Aufgabe für einen vitalen ländlichen Raum fortsetzen können. Um gleichzeitig eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen und unnötige Bürokratie entfallen zu lassen, soll die Förderung soweit möglich über Förderpauschalen kombiniert mit längerfristigen Förderbescheiden erfolgen.


Herr Brunner, wir danken Ihnen für dieses Interview!

 

Interview: Ralph Neuberth

„Ich bin glücklich auf dem Land, weil‘s einfach gmiadlich is.“
Jonas