Aktuell

Landwirtschaftsminister Miller hat in der Frage des neuen BayAgrarWiG die Anliegen der KLJB tatkräftig unterstützt. (Hier bei einem KLJB-Termin im Jahr 2005)

Was lange währt...

Seit eineinhalb Jahren laufen die Beratungen für das neue Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG), am 28. November hat es der Landtag beschlossen.

 

Nach unzähligen Gesprächen mit Verantwortlichen im Landwirtschaftsministerium und im Landtag scheint es geschafft zu sein: die Förderung der Landjugend soll auch nach dem neuen Gesetz ohne Abstriche fortgesetzt werden. Von Anfang an waren die Vertreter/-innen der Landjugendorganisationen (KLJB, elj, BJB) erfreulicher Weise in die Überlegungen für das neue Gesetz eingebunden. Ihr gemeinsames Anliegen war es dabei, auch im neuen Gesetz den Auftrag zu verankern, nicht allein für die Landwirtschaft, sondern auch für den gesamten ländlichen Raum aktiv zu werden. Genau so, wie es im Ansatz des seit 1970 gültigen Landwirtschaftsförderungsgesetzes (LwFöG) grundgelegt wurde.

 

Auftrag für den gesamten ländlichen Raum
Damals wurde, nicht zuletzt von der KLJB und ihrem Landessekretär Alois Glück, der besondere, bayerische Ansatz in der Agrarpolitik geprägt: die Förderung einer bäuerlichen Landwirtschaft in enger Einbindung in den gesamten ländlichen Raum. Und genau dafür sind die Landjugendverbände und die Landvolkshochschulen ganz wichtige Garanten. Nach vielen Gesprächen mit allen Fraktionen ist es gelungen, diesen Ansatz auch im neuen Gesetz zu verankern, das den offiziellen Titel trägt: "Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums (BayAgrarWiG)". Landjugendorganisationen und Landvolkshochschulen werden nach Artikel 8, Abs. 3 dieses Gesetzes "für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum" gefördert. Und das sogar mit einem klaren Rechtsanspruch und nicht nur als unverbindliche, freiwillige Leistung.

 

Miller: Landjugendförderung ausbauen
Damit war die erste Zusage von Helmut Brunner (CSU), die er im Interview mit der LandSicht (Ausgabe 2/2006) gemacht hatte, erfüllt. Der frühere KLJB-Diözesanvorsitzende von Regensburg hatte dort aber auch eine unbürokratische und verlässliche Form der Förderung versprochen. Dies zu erreichen machte jede Menge Gespräche erforderlich und eine gute Präsenz im Ministerium und im Landtag, wo inzwischen eigentlich alle zuständigen Abgeordneten die KLJB kennen müssten! Gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und nicht zuletzt dank der Unterstützung durch Landwirtschaftsminister Josef Miller ist es aber gelungen, auch das zu schaffen. Miller, der selbst aus der KLJB-Arbeit kommt, zeigte sich bei einem Telefonat am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes sehr zufrieden mit dem Erreichten. Er halte die Fördermittel für die Landjugend für eine der besten Investitionen in die Zukunft des ländlichen Raums und werde sich dafür einsetzen, diese in den nächsten Jahren nach Möglichkeit aufzustocken.

 

Verlässliche Förderung - auch für Diözesen und Kreise
So wird es auch in Zukunft - auf ausdrücklichen Wunsch aller Fraktionen im Landtag! - eine verlässliche, institutionelle Förderung für die Landjugend geben, von der mehr als ein Drittel den Diözesan- und zum Teil auch den Kreisverbände der KLJB zugute kommen! Nicht immer, aber in diesem Fall gilt es ganz bestimmt: Was lange währt..., wird gut!

„Ich bin glücklich auf dem Land, weil‘s immer a Gaude gibt.“
Celina