„Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang von Autobahnen und großen Bundesstraßen“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz (BN). „Das Vorhaben ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern“.
Ca. 10.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger haben sich in der Petition an den bayerischen Landtag gewandt, diesen von der Staatsregierung geplanten Ausverkauf der bayerischen Heimat zu stoppen und fordern den Landtag auf, das Landesentwicklungsprogramm um konkrete Ziele zugunsten einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsstruktur mit dem Schwerpunkt Innenentwicklung und gegen eine weitere Zersiedelung zu ergänzen.
Stephanie Meier (KLJB) und Josef Neher (KLB) bei Übergabe dabei
Die Petition wurde von einer Vertretung der unterstützenden Verbände an Landtagspräsidentin Barbara Stamm übergeben. Darunter waren auch für die KLJB Stephanie Meier, Sprecherin im AK LÖVE (Landwirtschaft, Ökologie, Verbraucherschutz und Energie) aus Bad Aibling sowie der Landesvorsitzende der KLB (Kathollische Landvolkbewegung), Josef Neher.
Hintergrund: Worum geht es beim Anbindegebot in Bayern?
Aktuell läuft bis 15.11. 2016 die öffentliche Anhörungsfrist für die Änderung des Landesentwicklungsprogramms. U.a. ist geplant, das sog. Anbindegebot noch weiter zu lockern. Es besagt, dass neue Siedlungen nur angebunden an bestehende Siedlungen ausgewiesen werden dürfen. Damit setzt diese für die Kommunen verbindliche Vorschrift zentral den §141 der Bayerischen Verfassung um: „Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (…) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“
Doch nun sind zu den ohnehin schon bestehenden Ausnahmen, weitere Ausnahmen geplant: Künftig dürften generell Gewerbegebiete an den Ausfahrten aller vierspurigen Straßen entstehen. Wenn Gemeinden sich bei der Gewerbegebietsausweisung zusammentun, dürfen Sie überall auf der Grünen Wiese ausweisen. Auch Freizeiteinrichtungen oder Hotels dürfen künftig auf der Grünen Wiese abseits der Orte entstehen.
Text der Petition, für die seit Oktober 2015 auch in der KLJB Unterschriften gesammelt wurden
Anhörung zur Teilfortschreibung des LEP
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf postalischem Weg bis zum 15.11.2016!