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Vertreter der KLJB Bayern bei der Demonstration gegen Patente auf Leben vor dem Europäischen Patentamt am 20. Juli

KLJB Bayern erfreut über Entscheidung des Europäischen Patentamtes

Die Katholische Landjugendbewegung (KLJB) Bayern begrüßt die Entscheidung des Europäischen Patentamtes zum Brokkoli-Patent, sieht aber großen Handlungsbedarf bei der Überarbeitung der Biopatentrichtlinie.

 

Die KLJB Bayern zeigt sich sehr erfreut über die Entscheidung des Europäischen Patentamtes, das der Patentierung des Verfahrens zur konventionellen Züchtung von Brokkoli ein Absage erteilt hat. „Allerdings sind von dieser Entscheidung erst mal nur die Patente auf Verfahren zur Zucht betroffen“, so Sebastian Maier, Landesvorsitzender der KLJB Bayern. „Ob damit auch die Patentierung von Pflanzen und Tieren verboten wird, ist noch nicht klar“ gibt er zu bedenken. Gerade deswegen ist eine Überarbeitung der Patenrichtlinie um so wichtiger und muss rasch erfolgen, um endlich Klarheit zu schaffen.

Das Europäische Patentamt (EPA) hatte am 9. Dezember 2010 die lang erwartete Entscheidung zu den so genannten „Brokkoli- und Tomaten-Patenten“ gefällt und damit festgelegt, dass konventionelle Zucht nicht als technische Erfindung angesehen werden kann.

Die KLJB Bayern lehnt Patente auf Leben ab: Das Verfahren der Patentvergabe ist unklar und die Konsequenzen für Mensch und  Gesellschaft wie z.B. die dadurch steigende Abhängigkeit der Landwirte von Großkonzernen sind nicht akzeptabel. 2009 verabschiedete die KLJB Bayern dazu ein Positionspapier das hier einsehbar ist.

„Ich bin glücklich auf dem Land, weil man seine Nachbarn no kennt.“
Manuel