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Beim Studienteil konnten die Delegierten sich in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung hineinversetzen. In mehreren Stationen galt es, Alltagssituationen mit verschiedenen Behinderungen zu bewältigen.

KLJB Bayern fordert inklusive Gesellschaft

Auf ihrem Landesausschuss vom 19. bis 21. Februar verabschiedeten die KLJB-Delegierten aus ganz Bayern ein Positionspapier zum Thema „Menschen mit Behinderung“.

 

„Neben der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen geht es uns vor allem darum, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu verändern: Weg vom defizitären Menschsein, hin zu einer Wertschätzung der Andersartigkeit“ erklärt KLJB-Landesgeschäftsführer Martin Wagner.

Forderungen an Politik und gesellschaftliche Akteure
Auf unterschiedlichen Ebenen, von der Kommunal- bis zur Bundespolitik, müssen Rahmenbedingungen für eine Stärkung der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung für Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Eine möglichst umfassende unabhängige Lebensführung ist anzuzielen. Mit dem sogenannten „persönlichen Budget“ hat die Bundesregierung hier bereits eine gute Möglichkeit geschaffen, die aber bekannter gemacht und leichter zugänglich sein muss. Verwaltungstechnische Hürden müssen minimiert werden. Zugleich ist die Bereitstellung von Unterstützungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Dabei ist immer auf die Balance zwischen notwendiger Unterstützung einerseits und der unabhängigen Lebensgestaltung andererseits zu achten.

Selbstverpflichtungen der KLJB Bayern
In ihrem Selbstverständnis als gesellschaftlicher Akteur versteht die KLJB Bayern diese Forderungen auch als Selbstverpflichtungen. Das bedeutet unter Anderem: Die KLJB Bayern leistet einen Beitrag, um die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderung in der deutschen Gesellschaft bewusst zu machen, insbesondere bei ihren Mitgliedern, z.B. durch Werkbriefe und Studienteile bei ihren Gremien. Die KLJB Bayern unterstützt die Gruppen im Landesverband bei dem Bemühen, Menschen mit Behinderung an ihren Aktivitäten gleichberechtigt teilhaben zu lassen, z.B. durch methodische Hilfen und die Vermittlung von Fachleuten.

Studienteil und persönliches Gespräch
Die Teilnehmer/-innen des Landesausschusses ließen sich umfassend auf das Thema ein: In einem Studienteil ging es zunächst einmal darum, sich in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung hineinzuversetzen. In mehreren Stationen galt es, Alltagssituationen, wie Betten beziehen, Essen und Trinken oder Mensch-ärgere-dich-nicht-Spielen mit verschiedenen Behinderungen zu bewältigen. So wurden erste Erfahrungen mit Problemlagen gemacht, mit denen Menschen mit Behinderung immer wieder konfrontiert sind. Dann beschäftigten sich die Delegierten in Workshops mit den Leitbegriffen der Behinderten-rechtskonvention „Diversity“, „Empowerment“ und „inklusive Gesellschaft“ und  lernten einige interessante Beispiele für gelungene integrative Maßnahmen in der Jugendarbeit kennen. Außerdem konnten sie mit einer Rollstuhlfahrerin mit spastischer Tetraparese ins Gespräch kommen. Damit war eine gute Grundlage für die Diskussion des Antrags zum Thema geschaffen.

 

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Tobias