Laut jetzigen Richtlinien im Bundesimmissionsschutzgesetz würde auch bei großen Anlagen ein Abstand von 650 Metern zu Mischgebieten und 1.000 Metern zu reinen Wohngebieten reichen. Sollte nun doch die neue Formel Gesetz werden, stünden einige Kommunen vor dem Problem, wo sie denn nun Ihre Windkraftanlagen hin bauen sollen, da ihnen durch diese Formel einfach die Fläche ausgeht. Zumal es realistisch eh schwierig wird, 1.500 neue Anlagen in Bayern zu errichten, wie es das Energiekonzept der Staatsregierung vom Mai 2011 eigentlich bis 2021 plant.
Schwierig wird es vor Ort
Die Planer von Windkraftanlagen sehen es noch gelassen, da es ja eh ständig neue Gesetzesinitiativen gäbe, die man dann doch nicht umsetzt. Schwierig wird’s jetzt für die Diskussion vor Ort mit den Leuten, die sich eh gegen Windkraftanlagen stemmen. Die berufen sich jetzt natürlich auf die Aussage Seehofers, der ja 2 km Abstand zum Windrad versprochen hätte.
Würde man jetzt sagen, man baut halt einfach kleinere Anlagen, so hätte das auch wenig Sinn, denn eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist nun mal erst ab 200 m Höhe gegeben. Die bayerische Staatsregierung sollte sich bitte doch genau überlegen, wie mit diesem Vorschlag umgegangen werden muss. Die Windkraft ist ganz zentraler Bestandteil in der Energiewende und der Ausbau darf durch solche fraglichen Regelungen nicht gebremst werden, sonst wird das nix mit der Energiewende.
Vroni Hallmeier, KLJB-Landesvorsitzende
Unsere Position zum Thema: Energiekonzept der KLJB Bayern von 2012